Ehrenamtspauschale macht Satzungsänderung notwendig

Neues zum Vereinsrecht und zu den Vorstandsvergütungen

Wenn Vorstandsmitglieder von Vereinen, Verbänden oder Stiftungen eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro im Jahr bekommen, ist das steuerfrei. Allerdings kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden, da in den meisten Vereinssatzungen die unentgeltliche Arbeit des Vorstands verankert ist. Ändert der Verein die Satzung dahin gehend, dass eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zugelassen ist, löst sich das Problem – erklärt der Verein , der auf die rechtliche, steuerliche sowie versicherungstechnische Beratung von gemeinnützigen Organisationen spezialisiert ist. Wichtig ist die Einhaltung der Frist. Diese wurde vom Finanzministerium bereits mehrfach verlängert, doch der 31. Dezember 2010 ist nun endgültig als Stichtag festgesetzt. 

(Quelle: DEUTSCHES EHRENAMT e.V., die Webseite ist mittlerweile, Stand 2019, nicht mehr verfügbar)